AGB
Pack-Service GmbH
Spielburgweg 15
41844 Wegberg
Unsere Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
Sofern keine besonderen Vereinbarungen, die in jedem Fall unserer ausdrücklichenund schriftlichen
Bestätigung bedürfen, getroffen sind, gelten ausschliesslich nachfolgende Geschäftsbedingungen
1. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend, sofern wir sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnen.Alle
Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um für uns rechtsverbindlich zu sein. Bestätigte Aufträge
können nicht mehr storniert werden
2. Preise:Unsere Preise sind unter der Voraussetzung stabilerPreisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich
zwischen Verkaufsabschlussund tatsächlichem Liefertermin die Preise (Materialpreise, Arbeitslöhne,
Fertigungskosten usw.), so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung sichdaraus ergebenen erhöhten Preise von
unseren Kunden als genehmigt, nachdem ihm zuvor eine ausdrückliche Erklärungsfrist von einer Woche, mit
dem Hinweis auf die Bedeutung des Schweigens, eingeräumt worden ist, gelten unsere Preise ab Werk,
ausschliesslich Fracht, Zoll, Verpackung undsonstigen Nebenkosten. Die Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet. Bei Sendungen unserer Standard-Preisliste im Warenwert von mindestens EUR
500,- berechnen wir keine Verpackung. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
3. Lieferfrist: Lieferfristen werden von uns nach bestem Wissen bestätigt. Voraussetzung für ihre Einhaltung
ist, dass unsere Kunden uns alle zur Ausführung des Auftrageserforderlichen Angaben und Unterlagen haben
zukommen lassen. Fehlt es hieran, so gilt einebestätigte Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne
weiteres als verlängert,v orbehaltlich unserer Rechte aus Ziff. 6 Abs.
4. Entsprechendes gilt bei allen von unsunverschuldeten Lieferstörungen, etwa bei Ausbleiben notwendiger
Rohstoffe, bei Betriebs oder Transportstörungen aller Art für den Zeitraum der Störung, liegt keiner dieser
Fälle vor, sollte aber trotzdem ausnahmsweise einmal eine bestätigte Lieferfrist von uns nicht
eingehaltensein, so können wir einen Vertragsrücktritt erst dann als berechtigt anerkennen, nachdem unser
Kunde uns zuvor aufgefordert hat, unsere Lieferung binnen weiterer 4 Wochen nachzuholen. Ein
Schadensersatzanspruch unseres Kunden ist in allen Fällen ausgeschlossen, es sei denn,dass unsererseits
grobes Verschulden vorliegt4. Lieferung:Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, unversichert
ab Werk, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, Lieferung erfolgt frachtfrei Empfangsstation ab
einem Rechnungswert von EUR 250,- netto.
Die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft oder spätestens mit der Absendung der Ware auf
den Besteller über. Abschlüsse werden nur mit einer Laufzeit von 6 Monatenbei höchstens drei Teillieferungen
angenommen. Berechnung erfolgt zum jeweils gültigen Tagespreis. Wenn infolge Verschuldens des Käufers
die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von zehn
Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Bei Lieferbeschwerden, die durch
unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen,Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten und
behördliche Massnahmen, sowie jede Art von höherer Gewaltentstanden sind, verlängert sich entsprechend
die Lieferzeit ohne Anspruch auf Schadenersatz undberechtigt uns, unsere Lieferungsverpflichtungen ganz
oder teilweise aufzuheben, wenn die Umständees erfordern sollten. Die Nachlieferfrist beträgt acht Wochen
und ist vom Käufer mittels eingeschriebenenBriefes zu stellen. Die Lieferfrist beginnt nach völliger
Klarstellung des Auftrages und Eingang aller zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen,
Fixtermine können nicht angenommen werden.
5. Gefahrtragung: Alle Transportgefahren, auch bei ausnahmsweiser und ausdrücklicher Übernahmeder
Transportkosten durch uns, gehen zu Lasten unserer Kunden. Verzögert unser Kunde die Abnahme der von
ihm bestellten Ware, so geht deren Gefahr mit der Mitteilung unserer Lieferbereitschaft auf ihn über.
6. Zahlung: Unsere Rechnungen sind, soweit wir nichts anderes bestätigt haben, binnen 10 Tagen ab
Rechnungsdatum mit 2 % Skonto auf den Warenpreis, ausschliesslich aller Nebenkosten, bzw. 30 Tagen ab
Rechnungsdatum netto zahlbar. Jede Rechnung wird nach Ablauf des Netto-Zahlungszieles am 31. Tage nach
Rechnungsdatum ohneVerzugsetzung fällig. Für Zahlungen, die nach diesem Termin eingehen, werden
Verzugszinsen in Höhevon 2 % über dem jeweiligen Landeszentralbank-Diskontsatz berechnet. Schecks oder
Wechsel werdenunter dem Vorbehalt des Gegenwerteinganges gutgeschrieben, Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Käufers. Die Hergabe von Eigenakzepten berechtigt nicht zum Skonto-Abzug. Die
Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Aufrechnung von nicht unbestrittenen oder
nicht rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen, die Zurückbehaltung des Kaufpreises und Abzügejeder
Art, insbesondere für Verpackung, sind unzulässig. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträgeist der
Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet und kann für sämtliche noch ausstehende Lieferungen aus
allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen. Offener Kredit wird nur solange gewährt, als
uns derselbe gesichert erscheint. Eine Änderung in der Person des Käufers oder in dessen
Vermögensverhältnissen, die nach Abschluss des Kaufvertrages eintritt oder uns erstnachträglich genannt
wird, berechtigt uns, vom Vertrage zurückzutreten oder für weiter Lieferungen Vorauszahlung bzw.
Sicherheiten zu verlangen. Der Kaufpreis für schon gelieferte Waren wird alsdannsofort fällig, auch wenn der
Käufer mit einer Zahlung im Verzug ist.
7. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
einschliesslich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks
bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum und können im Falle des Zahlungsverzugs von
unszurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Gegenstände an
Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf sie nur im Rahmen seines laufenden
Geschäftsverkehrs weiterverkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich
auch auf die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende neue Ware. Im Falle der Weiterveräusserung
gelten alle entstehenden Forderungen als an uns abgetreten. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf
es nicht. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Unterbestellern
bekanntzugeben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben, sowie Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt
der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf
Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
8. Muster: Der Besteller trägt seinerseits die Verantwortung und haftet dafür, dass von ihm bestellte
Markenzeichen, Warenaufmachungen, Werbeverse usw. die Rechte Dritter nicht verletzen, von unserer Seite
erfolgt keine Nachprüfung in dieser Hinsicht. Entwürfe, Reinzeichnungen und Klischees werden von uns zu
Selbstkosten in Rechnung gestellt. Diese bleiben, soweit sie über uns angefertigt sind, in unserem
Gewahrsam und können nicht heraus verlangt werden, auch wenn sie vom Käufer bezahlt sind. Bei
Druckaufträgen: Bitte prüfen Sie den Drucktext lt. Anlagen genau nach. Änderungen sind nur bei sofortiger
Anzeige möglich. Wenn von Ihnen keine Verbindliche Druckskizze vorliegt, wird der Druckstand von uns
nachbestem Wissen festgelegt. Klischeekosten sind im Preis nicht enthalten, sondern werden gesondert in
Rechnung gestellt. Farbschwankungen sind in Abhängigkeit vom eingesetzten Material möglich und stellen
keinen Reklamationsgrund dar.
9. Beanstandungen: Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen
nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Dabei muss uns die Gelegenheit zur sofortigen
Berichtigung und Prüfung unter Praxisbedingungen gegeben werden. Soweit sie sich als begründet erweisen,
steht es uns frei, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten, soweit die
fehlerhafte Ware zurückgegeben wird. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,
Erstattung von Arbeitslöhnen usw. sind ausgeschlossen, es sei denn, dass unserseits grobes Verschulden
vorliegt. Ersatz oder Gutschrift kann nur für zurückgegebene Ware erfolgen. Die zweckmässige
Verwendbarkeit der von uns gelieferten Verpackungsmaterialien und Artikel ist ausschliesslich Sache des
Bestellers. Eine Haftung hierfür wirdvon uns nicht übernommen. Dem Verkäufer sind Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10 %, bei Aufträgen und Erteilungen unter 100 kg bis zu 20 % gestattet. Die
Breiten- und Längentoleranzen betragen ± 5 %, mindestensjedoch 10 mm. Für Stärken und
Gewichtsschwankungen gelten die allgemein üblichen Toleranzen nach GKV. Eine Gewähr für Haftfestigkeit
und Lichtbeständigkeit der Farben wird nicht geleistet. Kleinere Farbabweichungen zu eingesandten Vorlagen
müssen wir uns vorbehalten. Ebenso können Passerdifferenzen bis zu 5 mm nicht beanstandet werden. Bei
der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfalleiner verhältnismässig geringen Zahl
fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2 %der Gesamtmenge nicht zu
beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.Ebenso müssen wir uns
eine Zähldifferenz von 3 % vorbehalten. Bei allen Beanstandungen gilt die GKV-Schiedsklausel, nach der die
reklamierte Ware von einem Materialprüfamt abgenommen wird. Sonderfarben und Sonderanfertigungen
schliessen Reklamationen aus. Die vorstehenden Verkaufs- undLieferungsbedingungen bilden die
ausschliessliche Rechtsgrundlage für alle Geschäftshandlungen mit uns. Sie gelten auch dann, wenn sie dem
Geschäftspartner nur aus früheren Geschäften bekannt sind oder den Umständen nach bekannt sein
müssten. Andere Vereinbarungen des Käufers, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind. Unsere Bedingungen gelten vom Käufer alsanerkannt, wenn er nicht unverzüglich
nach Erhalt schriftlich widerspricht. Schweigen gilt als Zustimmung. Abmachungen, die mit unseren
Vertretern oder mündlich getroffen sind, gelten erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
sind.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Erkelenz. Dieses Gericht
ist nach unserer Wahl auch für Forderungen aus Wechseln oder Schecks zuständig, die andernorts zahlbar
gestellt sind