AGB - Pack-Service GmbH

PACK-SERVICE GMBH
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AGB

AGB
Pack-Service GmbH
Spielburgweg 15
41844 Wegberg

Unsere Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen

Sofern keine besonderen Vereinbarungen, die in jedem Fall unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung bedürfen, getroffen sind, gelten ausschliesslich nachfolgende Geschäftsbedingungen

1. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend, sofern wir sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnen. Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um für uns rechtsverbindlich zu sein. Bestätigte Aufträge können nicht mehr storniert werden

2. Preise: Unsere Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Verkaufsabschluss und tatsächlichem Liefertermin die Preise (Materialpreise, Arbeitslöhne, Fertigungskosten usw.), so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung sichdaraus ergebenen erhöhten Preise von unseren Kunden als genehmigt, nachdem ihm zuvor eine ausdrückliche Erklärungsfrist von einer Woche, mit dem Hinweis auf die Bedeutung des Schweigens, eingeräumt worden ist, gelten unsere Preise ab Werk, ausschliesslich Fracht, Zoll, Verpackung und sonstigen Nebenkosten. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Sendungen unserer Standard-Preisliste im Warenwert von mindestens EUR 500,- berechnen wir keine Verpackung. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Lieferfrist: Lieferfristen werden von uns nach bestem Wissen bestätigt. Voraussetzung für ihre Einhaltung ist, dass unsere Kunden uns alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen haben zukommen lassen. Fehlt es hieran, so gilt eine bestätigte Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne weiteres als verlängert, vorbehaltlich unserer Rechte aus Ziff. 6 Abs.

4. Entsprechendes gilt bei allen von uns unverschuldeten Lieferstörungen, etwa bei Ausbleiben notwendiger Rohstoffe, bei Betriebs oder Transportstörungen aller Art für den Zeitraum der Störung, liegt keiner dieser Fälle vor, sollte aber trotzdem ausnahmsweise einmal eine bestätigte Lieferfrist von uns nicht eingehaltensein, so können wir einen Vertragsrücktritt erst dann als berechtigt anerkennen, nachdem unser Kunde uns zuvor aufgefordert hat, unsere Lieferung binnen weiterer 4 Wochen nachzuholen. Ein Schadensersatzanspruch unseres Kunden ist in allen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, dass unsererseits grobes Verschulden vorliegt4. Lieferung: Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, unversichert ab Werk, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, Lieferung erfolgt frachtfrei Empfangsstation ab einem Rechnungswert von EUR 250,- netto.
Die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft oder spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Abschlüsse werden nur mit einer Laufzeit von 6 Monaten bei höchstens drei Teillieferungen angenommen. Berechnung erfolgt zum jeweils gültigen Tagespreis. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von zehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Bei Lieferbeschwerden, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten und behördliche Massnahmen, sowie jede Art von höherer Gewaltentstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch auf Schadenersatz und berechtigt uns, unsere Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Umstände es erfordern sollten. Die Nachlieferfrist beträgt acht Wochen und ist vom Käufer mittels eingeschriebenen Briefes zu stellen. Die Lieferfrist beginnt nach völliger Klarstellung des Auftrages und Eingang aller zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Fixtermine können nicht angenommen werden.

5. Gefahrtragung: Alle Transportgefahren, auch bei ausnahmsweiser und ausdrücklicher Übernahmeder Transportkosten durch uns, gehen zu Lasten unserer Kunden. Verzögert unser Kunde die Abnahme der von ihm bestellten Ware, so geht deren Gefahr mit der Mitteilung unserer Lieferbereitschaft auf ihn über.

6. Zahlung: Unsere Rechnungen sind, soweit wir nichts anderes bestätigt haben, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto auf den Warenpreis, ausschliesslich aller Nebenkosten, bzw. 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Jede Rechnung wird nach Ablauf des Netto-Zahlungszieles am 31. Tage nach Rechnungsdatum ohne Verzugsetzung fällig. Für Zahlungen, die nach diesem Termin eingehen, werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Landeszentralbank-Diskontsatz berechnet. Schecks oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt des Gegenwerteinganges gutgeschrieben, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Hergabe von Eigenakzepten berechtigt nicht zum Skonto-Abzug. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Aufrechnung von nicht unbestrittenen oder nicht rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen, die Zurückbehaltung des Kaufpreises und Abzüge jeder Art, insbesondere für Verpackung, sind unzulässig. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet und kann für sämtliche noch ausstehende Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen. Offener Kredit wird nur solange gewährt, als uns derselbe gesichert erscheint. Eine Änderung in der Person des Käufers oder in dessen Vermögensverhältnissen, die nach Abschluss des Kaufvertrages eintritt oder uns erstnachträglich genannt wird, berechtigt uns, vom Vertrage zurückzutreten oder für weiter Lieferungen Vorauszahlung bzw. Sicherheiten zu verlangen. Der Kaufpreis für schon gelieferte Waren wird alsdann sofort fällig, auch wenn der Käufer mit einer Zahlung im Verzug ist.

7. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschliesslich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum und können im Falle des Zahlungsverzugs von uns zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiterverkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende neue Ware. Im Falle der Weiterveräusserung gelten alle entstehenden Forderungen als an uns abgetreten. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es nicht. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Unterbestellern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben, sowie Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

8. Muster: Der Besteller trägt seinerseits die Verantwortung und haftet dafür, dass von ihm bestellte Markenzeichen, Warenaufmachungen, Werbeverse usw. die Rechte Dritter nicht verletzen, von unserer Seite erfolgt keine Nachprüfung in dieser Hinsicht. Entwürfe, Reinzeichnungen und Klischees werden von uns zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Diese bleiben, soweit sie über uns angefertigt sind, in unserem Gewahrsam und können nicht heraus verlangt werden, auch wenn sie vom Käufer bezahlt sind. Bei Druckaufträgen: Bitte prüfen Sie den Drucktext lt. Anlagen genau nach. Änderungen sind nur bei sofortiger Anzeige möglich. Wenn von Ihnen keine Verbindliche Druckskizze vorliegt, wird der Druckstand von uns nachbestem Wissen festgelegt. Klischeekosten sind im Preis nicht enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt. Farbschwankungen sind in Abhängigkeit vom eingesetzten Material möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

9. Beanstandungen: Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Dabei muss uns die Gelegenheit zur sofortigen Berichtigung und Prüfung unter Praxisbedingungen gegeben werden. Soweit sie sich als begründet erweisen, steht es uns frei, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten, soweit die fehlerhafte Ware zurückgegeben wird. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Erstattung von Arbeitslöhnen usw. sind ausgeschlossen, es sei denn, dass unserseits grobes Verschulden vorliegt. Ersatz oder Gutschrift kann nur für zurückgegebene Ware erfolgen. Die zweckmässige Verwendbarkeit der von uns gelieferten Verpackungsmaterialien und Artikel ist ausschliesslich Sache des Bestellers. Eine Haftung hierfür wird von uns nicht übernommen. Dem Verkäufer sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %, bei Aufträgen und Erteilungen unter 100 kg bis zu 20 % gestattet. Die Breiten- und Längentoleranzen betragen ± 5 %, mindestens jedoch 10 mm. Für Stärken und Gewichtsschwankungen gelten die allgemein üblichen Toleranzen nach GKV. Eine Gewähr für Haftfestigkeit und Lichtbeständigkeit der Farben wird nicht geleistet. Kleinere Farbabweichungen zu eingesandten Vorlagen müssen wir uns vorbehalten. Ebenso können Passerdifferenzen bis zu 5 mm nicht beanstandet werden. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismässig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2 %der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3 % vorbehalten. Bei allen Beanstandungen gilt die GKV-Schiedsklausel, nach der die reklamierte Ware von einem Materialprüfamt abgenommen wird. Sonderfarben und Sonderanfertigungen schliessen Reklamationen aus. Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen bilden die ausschliessliche Rechtsgrundlage für alle Geschäftshandlungen mit uns. Sie gelten auch dann, wenn sie dem Geschäftspartner nur aus früheren Geschäften bekannt sind oder den Umständen nach bekannt sein müssten. Andere Vereinbarungen des Käufers, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Unsere Bedingungen gelten vom Käufer als anerkannt, wenn er nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht. Schweigen gilt als Zustimmung. Abmachungen, die mit unseren Vertretern oder mündlich getroffen sind, gelten erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Erkelenz. Dieses Gericht ist nach unserer Wahl auch für Forderungen aus Wechseln oder Schecks zuständig, die andernorts zahlbar gestellt sind


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